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Liebe Freunde, Bekannte und interessierte Menschen,

5 Jahre Stiftungsarbeit liegen hinter uns. Vieles konnten wir  bewegen und noch viel, viel mehr haben wir vor, was auf unsere Unterstützung wartet.

So wird die Lebensakademie-Stiftung maßgeblich beteiligt sein, dass die Lebensschule für Klein & Groß weiter richtig durchstarten kann.

Die Schaubildkurse waren erst der Anfang. Das GEWISSEN erwecken, Werte kennen und vorleben, die Vorfahren ehren, Gesellschaftskonzepte erforschen, erschaffen und umsetzen, konkrete praktische Handhaben wie beispielsweise mit der Permakultur aufzeigen... all das steht in den kommenden Jahren in unserem Programm.

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Wie wärs, wenn Ihr unsere Stiftungsarbeit mit einer Spende unterstützt?

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Nur hier könnt Ihr gezielt und ganz konkret miterleben, was mit Eurem Geld gemacht wird!

Nur hier könnt Ihr mit Eurem Geld direkt gestalten und durch uns gestalten lassen und mit uns gemeinsam

das GEWISSEN in uns allen wieder erwecken.

Schon gewusst? Mit einer Spende könnt Ihr Gutes tun und Steuern sparen! Dabei helfen uns auch kleine Beträge für die Erreichung unsere Ziele. Ihr könnt uns durch SPENDEN unterstützen, mit denen wir entsprechend unserer Satzung laufende Projekte finanzieren.

Oder auch durch ZUWENDUNGEN in den Vermögensstock unserer Lebensakademie-Stiftung (Zustiftung). Spenden und Zuwendungen an die Lebensakademie-Stiftung könnt Ihr beim Finanzamt mit der Steuererklärung geltend machen.

Die Lebensakademie-Stiftung ist als gemeinnützige Stiftung vom Finanzamt Chemnitz Süd anerkannt. Damit sind die Voraussetzungen für steuermindernde Spenden und Zustiftungen gegeben. Die entsprechenden Bescheinigungen stellen wir natürlich umgehend aus.

 

Hier haben wir im kurzen Überblick die steuermindernden Möglichkeiten bei Spenden und Zustiftungen (Zuwendungen in den Vermögensstock) beisammen gestellt:

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Spenden:

Privatpersonen können jährlich bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke geltend machen.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften 20 % des Gewinns bzw. 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter (§ 10b Abs. 1 S. 1 EStG, § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG). Bei einer Spende bis 200 € akzeptiert das Finanzamt den Kontoauszug!

Zustiftungen (Zuwendung in den Vermögensstock):

Privatpersonen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften können Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung – auch bei bereits bestehenden Stiftungen – auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen mit bis zu einer Million Euro als Sonderausgabe geltend machen

(§ 10b Abs. 1a EstG, § 9 Nr. 5 S. 3 GewStG).

Diese Regelung gilt zusätzlich zum normalen Spendenabzug!

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Bei Fragen bzw. zwecks Erörterung bitte anrufen 0371/77419905 bzw. fragt Euren Steuerberater.

Im Internet gibt es auch Spendenrechner z.B.:

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https://www.smart-rechner.de/spenden/rechner.php

 

Unser Spendenkonto:

Sparkasse Chemnitz

IBAN: DE98 8705 0000 0710 047096 BIC: CHEKDE81XXX

 

DANKE von Herzen!

Mandy Lux

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